Anmeldung/ Vertrag

Anmeldeformular und Mitsegelvertrag
Zwischen
dem Schiffsführer / Eigner, Herrn Jürgen Bauer, Werastr. 8, 70182 Stuttgart
und dem Vertreter der Gruppe der Mitsegler/innenFrau / Herrn

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wohnhaft ______________________________________________________________

wird für den Segeltörn vom _________________ bis zum _________________

auf der Segelyacht Tangaroa mit Ausgangshafen _____________________ die nachfolgende Regelung getroffen:


1. Törnkosten
a) Die Törnkosten setzen sich zusammen aus dem Entgelt für die Nutzung des Schiffes. Sowie der Bordkasse; Zur Bordkasse gehören Hafengeld, Einklarierungsgebühren, Diesel, Gas und Lebensmittel. Der Skipper zahlt  in die Bordkasse für Lebensmittel mit ein.
b) Das Entgelt für die Nutzung des Schiffes für den beabsichtigten Törn beträgt __________________ Euro.
Der / Die Unterzeichnete verpflichtet sich, die erste Rate (50%) von _________________ Euro
innerhalb von 10 Tagen nach Unterzeichnung dieses Vertrages auf das Konto des Schiffsführers zu überweisen.
Deutsche Postbank AG, BLZ 70110088 , Konto 3061378835
Die restlichen ___________________ Euro werden 4 Wochen vor Törnbeginn, also am _________________ fällig.
c) Die zu hinterlegende Kaution in Höhe von Euro/Person 150,00 wird bei Törnbeginn in bar beim Schiffsführer hinterlegt.
Mit der Kaution können Ansprüche des Schiffsführers / Eigners aus diesem Vertrag, insbesondere die Selbstbeteiligung im Rahmen der Kasko-Versicherung ganz oder teilweise gedeckt werden. Die Kaution dient auch zur Deckung von durch die Mitsegler/innen während des Törns verursachten
Schäden, Mängeln und Zusatzkosten. Sind solche Schäden, Mängel etc. nicht entstanden, wird die Kaution am Ende des Törns unverzüglich zurückerstattet.
d) Die Stornokosten betragen bis 30 Tage vor Törnbeginn 30% des Törnpreises. Bei Reiserücktritt später als 30 Tage vor Törnbeginn betragen die Stornokosten 50%, später als 14 Tage 70% des Törnpreises.
e) Ein durch Havarie während des Törns entstandener Nutzungsausfall führt zu keiner, auch nicht teilweisen Rückerstattung des Nutzungsentgelts. Bei einem technischen Defekt während des Törns, der die Fahrtüchtigkeit des Schiffes erheblich beeinträchtigt, ist dem Schiffsführer eine dem Defekt entsprechende Frist zur Behebung des Fehlers einzuräumen. Sollte der Fehler in der vereinbarten Frist nicht behoben werden und der Törn abgebrochen werden müssen, haben die Mitsegler/innen Anspruch auf anteilige Erstattung des Nutzungsentgelts. Weitergehende Forderungen und Ersatzansprüche sind ausgeschlossen. Mängel und Schäden, die die Seetüchtigkeit des Schiffes
nicht beeinträchtigen, rechtfertigen keine Minderung des Nutzungsentgeltes.
f) Dieser Vertrag wird entweder durch Unterschrift oder ersatzweise auch durch Überweisung der ersten Rate des Nutzungsentgelts in Kraft gesetzt.


2. Schiffsführung
a) Verantwortlicher Schiffsführer ist der mitsegelnde Eigner. Er weist die Mitsegler/innen in die Bedienung der Yacht ein und führt eine Sicherheitseinweisung durch.
b) Die Mitsegler/innen schließen keinen Beförderungsvertrag ab wie bei einer Pauschalreise oder Kreuzfahrt und auch keinen Mietvertrag für das Schiff, sondern sie nehmen an einem sportlichen Unternehmen teil. Schiffsführer und Mitsegler/innen bilden eine Crew, zu der auch die gehören, die über wenig oder keine Segelerfahrung verfügen.
Die Mitsegler/innen beteiligen sich aktiv an allen an Bord anfallenden Tätigkeiten und tragen selbst zum Gelingen der Reise bei. Jede(r) Mitsegler/in beachtet die Anweisungen des Schiffsführers (bzw. WachführerIn) und informiert sie / ihn in unklaren Situationen. Jede(r) Mitsegler/in achtet selbst auf die persönliche Sicherheit und trägt bei Bedarf Rettungsweste und Lifebelt.
c) Die / der Unterzeichner/in dieses Vertrages teilt dem Schiffsführer durch ihre / seine Unterschrift mit, dass die Mitsegler/innen mindestens 15 Minuten schwimmen bzw. ohne Hilfsmittel sich über Wasser halten können.
Nichtschwimmer/innen haben auf See immer Rettungsweste und Lifebelt zu tragen.
d) Die Crew aus Schiffsführer und Mitsegler/innen erkennen an, dass der Sicherheitsaspekt an Bord Vorrang genießt. Wenn im Wetterbericht eine Sturmwarnung oder Starkwindwarnung ergeht, geht die Entscheidung über Kurs und Tagesziele auf den Schiffsführer über.
e) Beginn des Törns ist - falls nicht anderes vereinbart - samstags ca. 18.00 Uhr im vereinbarten Abfahrthafen.
f) Ende des Törns ist ; falls nichts anderes vereinbart ; samstags 9.00 Uhr


3. Besondere Pflichten des Schiffsführers
a) Der Schiffsführer versichert, daß er die notwendigen Erfahrungen und Kenntnisse besitzt, um die Yacht unter Segel und Motor sicher zu führen.
b) Der Schiffsführer bestätigt, daß für das Schiff eine Haftpflicht- und Kaskoversicherung besteht. Persönliche Effekten sind nicht versichert. Die Versicherung oder der Schiffsführer haften nicht für Unfallschäden, die auf dem Schiff reisende Personen erleiden.
c) Der Schiffsführer ist verpflichtet, das Schiff pünktlich am vereinbarten Ausgangshafen den Mitsegler/innen zur Verfügung zu stellen. Geschieht das nicht, auch nicht innerhalb von 12 Stunden nach dem verabredeten Zeitpunkt, gleich aus welchem Grund, so können die Mitsegler/innen einen der Verspätung entsprechenden Anteil an Tagessätzen als Entschädigung verlangen. Nach einer Verspätung von mehr als 24 Stunden bei einem Ein-Wochen-Törn und mehr als 48 Stunden bei einem 2-Wochen-Törn können die Mitsegler/innen vom Vertrag zurücktreten und die gesamte eingezahlte Summe zurückverlangen. Weitergehende Ersatzansprüche sind ausgeschlossen.

4. Haftung
Jede(r) Mitsegler/In fährt auf eigene Gefahr mit und verzichtet auf alle Ersatzansprüche für Personen- und Sachschäden gegen die anderen Mitsegler/Innen, wenn der Schaden durch leichte Fahrlässigkeit verursacht wurde. Der Teilnehmer ist voll für sich und seiner Obhut unterstellte Personen, insbesondere Kinder verantwortlich und hat die jeweils erforderlichen oder angeordneten Sicherheitsmaßnahmen selbstständig zu treffen. Dies betrifft insbesondere das Anlegen von Sicherungsleinen und Schwimmwesten sowie die sonstige Sicherung an und unter Deck und im Wasser.
Der Haftungsausschluß gilt nicht, soweit Schäden von einer Haftpflichtversicherung getragen werden oder wenn sie grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurden. Die Mitsegler/innen haften gegenüber dem Schiffsführer für alle Sach- und Personenschäden, auch Folge- und Ausfallschäden, die von ihnen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht werden und damit nicht versicherbar sind. Bis zur Höhe der Selbstbeteiligung ( 300,- Euro) haften die Mitsegler/Innen auch für leichte Fahrlässigkeit. Der / die Unterzeichner/In erklärt für die Gruppe der Mitsegler/Innen das Einverständnis mit dem Inhalt dieses Vertrages und versichert, diese über den Inhalt des Vertrages ; insbesondere die Punkte 2 und 4 - informiert zu haben.
5. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.


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Ort, Datum und Unterschrift des Vertreters der Gruppe der Mitsegler/Innen



Teilnehmer Name, Anschrift, Passnummer, Geburtsdatum


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